Pferdehalterhaftpflicht

Pferdehalterhaftpflicht Versicherung: Warum ist sie wichtig?

Auch Pferde können enorme Schäden anrichten. Da laut § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches grundsätzlich hierfür der Halter des Pferdes in die Verantwortung genommen wird, sollte für jeden Pferdebesitzer eine Pferdehalterhaftpflicht Versicherung selbstverständlich sein. Pferde sind sehr kraftvolle Tiere, deren Verhalten nicht immer vorhersehbar ist. Wenn Ihr Pferd scheut und jemanden verletzt oder es schlägt aus und beschädigt eine gemietete Pferdebox oder es verletzt sogar ein anderes Tier, muss der entstandene Schaden ersetzt werden. Das macht eine Pferdehalterhaftpflicht Versicherung unerlässlich.

Was sollte eine Pferdehalterhaftpflicht abdecken?

Gute Versicherungen bieten Ihnen in der Pferdehalterhaftpflicht verschiedene Tarife an, für
- Pferde;
- Fohlen bis zum Alter von drei Jahren und Gnadenbrot-Pferde;
- Ponys, Kleinpferde und Esel bis zu einem Stockmaß von 1,48 m und
- Fohlen, Pferde und Ponys ohne Beritt.

Die jeweiligen Jahresbeiträge tendieren in der Höhe je nach Deckungssumme.
Angepasst an Ihre persönliche Situation und je nach Erfordernis, was Sie mit Ihrem Tier beabsichtigen, sollten Sie folgenden Risiken Beachtung schenken:
Personenschäden, Vermögensschäden, Fremdreiterrisko, Flurschäden, Reiterbeteiligung, Deckschäden, Kutsch- und Schlittenfahrten, Sachschäden und Turnierteilnahme.
Auch eine Prüfung der Schadensersatzansprüche und eine gerichtliche Abwehr von unberechtigten Ansprüchen sollte in Betracht gezogen werden.

Wann greift die Pferdehalterhaftpflicht Versicherung nicht?

Leider gibt es keine Pferdehalterhaftpflicht Versicherung, die für alle denkbaren Schadensereignisse aufkommt. Achten Sie daher auf die Ausschlüsse der Pferdehalterhaftpflicht, beispielsweise wenn Ihr Pferd Dinge beschädigt, die Ihnen selbst gehören oder Schäden verursacht, die vorsätzlich herbeigeführt wurden. Der Beginn der Pferdehalterhaftpflicht Versicherung beginnt frühestens mit dem Tag der Antragstellung, spätestens ab dem Zeitpunkt, an dem der Erst-Beitrag bezahlt wurde. In Der Regel besteht der Versicherungsschutz ein Versicherungsjahr und wird, wird er nach Ablauf nicht fristgemäß gekündigt, stillschweigend verlängert.

Was ist im Schadensfall zu beachten?

Verursacht Ihr Pferd einen Schaden, muss dieser unverzüglich Ihrer Pferdehalterhaftpflicht Versicherung schriftlich und wahrheitsgemäß angezeigt werden. Laut Versicherungsrichtlinien sind Sie als Pferdehalter dazu verpflichtet, jedwede Minderung des Schadens abzuwenden. Treten Sie immer in den Dialog mit Ihrer Pferdehalterhaftpflicht Versicherung! Für Aussagen gegenüber dem Geschädigten bezüglich einer teilweisen oder ganzen Schadensanerkennung sind Sie nicht berechtigt! Leisten Sie auch keine Zahlungen jedweder Höhe ohne Rücksprache!

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